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Definition: Ein
Detektiv ist jemand der Dinge/Sachverhalte entdeckt/aufdeckt (lat.
von: detegere)
Ist nicht automatisch eine
Strafverfolgung durch die staatlichen Behörden (Staatsanwaltschaft,
Polizei) gewünscht oder ist der Sachverhalt nicht Strafrechtlich
relevant, werden oft Privatdetektive eingesetzt. Diese ermitteln oft
in Familienangelegenheiten und bei Industriespionage. Ein weiteres
Betätigungsfeld ist der "Kaufhausdetektiv" welcher
in größeren Kaufhäusern Kunden überwacht und
gegebenenfalls Diebe entlarvt. Der Beruf des Detektivs wird in den
verschiedenen Ländern unterschiedlich gewertet, in Österreich
muss z.B. eine behördlich angeordnete Prüfung bestanden
werden bevor man dann als Berufsdetektiv tätig werden kann. In
Europa gelten Detektive rechtlich als Privatperson und haben daher
auch nicht solche Privilegien wie sie z.B. in den USA gewährt
werden, wo Privatermittler im Zuge der Verfolgung von Kautionsflüchtigen
durchaus auch Häuser durchsuchen und sich Gewaltsam Zutritt verschaffen
dürfen.
Auch hat ein Europäischer
Privatdetektiv im Allgemeinen keinen Waffenschein, lediglich im Bereich
des Personenschutzes von besonders schutzbedürftigen Personen
(Politiker, Konzernchefs, Medienstars). Hierfür ist auch eine
gesonderte Ausbildung nötig, welche, nach bestandener Prüfung
mit einem Zertifikat nachgewiesen werden kann. Die berühmtesten
unter Ihnen sind wohl Sherlock Holmes und Miss Marple. Wenn auch nur
Romanfiguren so unterstreichen Ihre Abenteuer doch die geheimnisvolle
Welt die einen Detektiv umgibt, schließlich arbeiten Privatermittler
zumeist im verborgenen. |
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