Detektei Wissen
 

Detektiv, Privatermittlung, Detektei

Definition: Ein Detektiv ist jemand der Dinge/Sachverhalte entdeckt/aufdeckt (lat. von: detegere)

Ist nicht automatisch eine Strafverfolgung durch die staatlichen Behörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) gewünscht oder ist der Sachverhalt nicht Strafrechtlich relevant, werden oft Privatdetektive eingesetzt. Diese ermitteln oft in Familienangelegenheiten und bei Industriespionage. Ein weiteres Betätigungsfeld ist der "Kaufhausdetektiv" welcher in größeren Kaufhäusern Kunden überwacht und gegebenenfalls Diebe entlarvt. Der Beruf des Detektivs wird in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gewertet, in Österreich muss z.B. eine behördlich angeordnete Prüfung bestanden werden bevor man dann als Berufsdetektiv tätig werden kann. In Europa gelten Detektive rechtlich als Privatperson und haben daher auch nicht solche Privilegien wie sie z.B. in den USA gewährt werden, wo Privatermittler im Zuge der Verfolgung von Kautionsflüchtigen durchaus auch Häuser durchsuchen und sich Gewaltsam Zutritt verschaffen dürfen.

Auch hat ein Europäischer Privatdetektiv im Allgemeinen keinen Waffenschein, lediglich im Bereich des Personenschutzes von besonders schutzbedürftigen Personen (Politiker, Konzernchefs, Medienstars). Hierfür ist auch eine gesonderte Ausbildung nötig, welche, nach bestandener Prüfung mit einem Zertifikat nachgewiesen werden kann. Die berühmtesten unter Ihnen sind wohl Sherlock Holmes und Miss Marple. Wenn auch nur Romanfiguren so unterstreichen Ihre Abenteuer doch die geheimnisvolle Welt die einen Detektiv umgibt, schließlich arbeiten Privatermittler zumeist im verborgenen.