Detektei Wissen
 

Rechtliches um Privatermittlungen

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen der Privatermittler in Deutschland und Urteile an deren Ausgang die Ermittlungen von Privatdetektiven entscheidenden Einfluss hatten.

OLG Koblenz (11 WF 70/02)
Erstattung von Detektivkosten

Ein seiner Ex-Frau unterhaltsverpflichteter Mann hatte einen Detektiven beauftragt, welcher Beweise für das Zusammenleben eben dieser mit einem neuen Partner sammeln sollte. Dieser Verdacht wurde durch die Arbeit des Ermittlers bestätigt und sind damit notwendiger Teil der Prozesskosten und waren damit von der Ehefrau zu tragen.

Bundesarbeitsgericht (1ABR 26/90)
Besteht ein konkreter Verdacht, das ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt und wird dieser dann durch einen von seinem Arbeitgeber beauftragten Detektiv überführt, so muss er sogar das Honorar des Detektivs bezahlen.

AG Regensburg (9 C 2783/98)
Festhalten durch Ladendetektive

Wird ein Kunde eines Ladengeschäfts durch die Ladendetektive festgehalten und seine Taschen durchsucht ohne das es dafür hinreichenden Anlass gibt, so muss der Ladeninhaber dem Kunden ein Schmerzensgeld zahlen.

Landgericht Coburg (33 S 56/05)
Für einen falschen Verdacht kann auch ein Warenhausdetektiv zur Verantwortung gezogen werden.

Die Klage einer zu Unrecht des Ladendiebstahl bezichtigten Kundin nach Schmerzensgeld (500 €) gegen einen Privatermittler wies das Landgericht aber ab. Der Richter kam zu der Meinung: "Der Kaufhausdetektiv habe die Klägerin nicht wissentlich falsch beschuldigt. Die verklagte Privatermittlerin habe das Persönlichkeits- und Freiheitsrecht der Klägerin nicht rechtswidrig verletzt. Aus den in der Umkleidekabine verstreuten Sicherungsetiketten habe sich ein konkreter Diebstahlsverdacht aufgedrängt. Deswegen sei die Vorgehensweise der Detektivin nicht zu beanstanden. Insbesondere habe sie es so gut wie möglich vermieden, die Klägerin öffentlich bloß zu stellen. Unter diesen Umständen habe die Detektivin den Verdacht nicht leichtfertig ausgesprochen."

BAG, Erfurt (1 ABR 34/00)
Verkäufer dürfen durch Detektive getestet werden Auch ohne die Zustimmung durch den Betriebsrat dürfen Verkäufer bei Ihrer Arbeit mittels Detektiven überprüft werden. Privatdetektive wurden beauftragt, durch Testeinkäufe zu überprüfen, wie das Personal sich gegenüber Kunden verhielt und ob die korrekten Preise in das Kassensystem eingegeben wurden. Der Betriebsrat hatte gegen die Maßnahme geklagt und die Richter urteilten: "Solche Aufträge an Sicherheitsunternehmen unterlägen nicht dem Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates und seien mithin zulässig."